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Landgericht Hamburg
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Versäumnisurteil v. 15.11.2005 - Az.: 312 O 652/05 - Haftung for Forums-Nickname (Abmahmung Ironsport) |
Leitsatz:
1. Ein Forums-Betreiber haftet erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge.
2. Benutzt ein Forums-Mitglied als Nickname einen Markennamen, liegt darin grundsätzlich keine Markenverletzung.
Anmerkung: Da es sich um Versäumnisurteil handelt, enthält es keinen Sachverhalt und auch keine Entscheidungsgründe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Unter http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html hält der Kläger zahlreiche Informationen und Dokumente zu diesem Fall zum Download bereit.
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Tenor:
In der Sache
Patrick Albers, (...), Kläger,
Prozessbevollmächtigte: Kanzlei Dr. Bahr, Sierichstr. 35, 22301 Hamburg
(...)
erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12 auf die mündliche Verhandlung vom 15.11.2005 (...) für Recht:
1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegen den Kläger wegen der Verwendung des Nutzernamens (...) durch einen Nutzer in dem Internet-Forum "Ironsport" des Klägers (www.ironsport.de/forum) keinen Unterlassungsanspruch hat.
2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegen den Kläger aufgrund der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs des Beklagten mit Schreiben vom 7. Juni 2005 wegen der Verwendung des Nutzernamens (...) durch einen Nutzer in dem Internet-Forum "Ironsport" des Klägers (www.ironsport.de/forum) keinen Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 5.206,31 hat.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 880,10 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2005 zu zahlen.
4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Sachverhalt:
(keine, vgl. Anmerkung) |
Entscheidungsgründe:
(keine, vgl. Anmerkung)
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