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Privater Forenbetreiber haftet für Übernahme von rechtswidrigem Pressebericht
Landgericht Koeln, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 28 O 72/11 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein privater Forenbetreiber haftet für die Verbreitung eines rechtswidrigen Zeitungsartikels in seinem Forum. Dies gilt zumindest dann, wenn er nicht nachweisen kann und im Forum daher auch nicht deutlich wird, dass ein Dritter den Pressebericht eingestellt hat.



Sachverhalt:

Die Kläger betreuten und verantworteten den Neubau eines Ferien- und Partydorfs auf einem ehemaligen Formel-1-Gelände. Der Beklagte war ein privater Forenbetreiber, der Interessierten in seinem Forum die Möglichkeit gab, sich auszutauschen und Informationen über den Stand und die Entwicklung des Baus zu erhalten.

Die Kläger entdeckten, dass in dem Forum ein Zeitungsartikel eingestellt war, der rechtswidrige Äußerungen enthalte. Der Beklagte hafte zumindest als Störer, da er den Artikel ungeprüft übernommen und verbreitet habe. Auch habe er sich nicht ausreichend distanziert. Er sei daher zur Unterlassung verpflichtet.


Entscheidung:

Das Gericht gab den Kläger Recht.

Es führte in seiner Begründung aus, dass der Pressebericht unzulässige Aussagen enthalte, welche zum größten Teil unwahr seien. Auch gebe es Passagen, welche die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten.

Der Beklagte, in dessen Forum der Pressebericht eingestellt gewesen sei, hafte für den übernommenen Artikel. Er könne sich nicht auf das so genannte Laienprivileg berufen. Dieses genießen grundsätzlich Privatpersonen, die Presseberichte in gutem Glauben übernehmen. Ihre Haftung komme nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn die Berichterstattung offensichtlich rechtswidrig oder überholt gewesen sei.

Vorliegend hafte der Beklagte, weil er sich nicht ausreichend von dem Bericht distanziert habe. Auch habe er im Laufe des gesamten Verfahrens keine Nachweise erbracht, die belegen könnten, dass ein Dritter den Bereicht eingestellt habe. Insofern hafte der Beklagte zumindest als Störer.




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